Allgemeine Geschäftbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma Print People Siebdruck-
und Promowear Handels- GmbH
vertreten durch ihre
Geschäftsführer Nutjarin Kirches und Jureepan Hartz,
Hoeltenweg 99, 48155 Muenster, Telefon: 0251/666106, Fax
666108, Umsatzsteuer-Identifikationsnr.: DE 812386120,
Sitz der Gesellschaft: Münster, Amtsgericht Münster HRB
5188 in den AGB´s shirtpeople genannt.
1. Allgemeines
1.1
Kunden im Sinne dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) sind
sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Verbraucher im
Sinne der AGB ist jede natürliche Person, die ein
Rechtsgeschäft zu dem Zweck abschließt, der weder ihrer
gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen
Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).
Unternehmer im Sinne der AGB ist jede natürliche oder
juristische Person oder rechtsfähige
Personengesellschaft, die bei Abschluß eines
Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder
selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
1.2
Die AGB gelten für die gesamte
Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und dem
Verkäufer. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses gültige Fassung.
1.3
Von den hier vorliegenden AGB
abweichende, diesen entgegenstehende oder sie ergänzende
Geschäftsbedingungen werden – selbst bei Kenntnis durch
shirtpeople - nicht Vertragsbestandteil, es sei denn,
ihrer Geltung wird von shirtpeople zugestimmt.
2. Vertragsschluss
2.1
Wird ein Artikel ausschließlich unter dem Festpreisformat
eingestellt, liegt in der Freischaltung der Angebotsseite
das verbindliche Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages
zu dem angegebenen Preis. Der Vertrag mit dem Kunden kommt
dann zustande, sobald der Kunde die etwaig in dem Angebot
enthaltenen Bedingungen erfüllt, die Schaltfläche "Kaufen"
anklickt und den Vorgang bestätigt.
2.2
Unwesentliche Änderungen, Irrtümer und
Fehler gegenüber Abbildungen und Angaben sind vorbehalten.
Form- und Farbgebung, sowie Eigenschaften können durch
technischen Fortschritt bedingt von der Angebotsdarstellung
abweichen. Farb- und Modellwünsche des Kunden können nur
nach Verfügbarkeit des jeweiligen Artikels berücksichtigt
werden. Sollte ein Artikel nicht in der gewünschten
Modellvariante, Farbe o.ä. vorrätig sein, werden wir mit dem
Kunden Kontakt aufnehmen und nach Rücksprache ein
Alternativmodell liefern oder ggf. eine Nachlieferung
abwarten.
3. Lieferung, Versand und Entgelt
3.1
Der Kunde versichert, dass uns
übermittelte Lieferanschrift richtig und vollständig ist.
Sollten aufgrund unvollständiger oder falscher Adressdaten
zusätzliche Kosten bei der Versendung entstehen, wie etwa
erneut anfallende Versandkosten, hat der Kunde diese zu
ersetzen.
3.2
Der Versand von shirtpeople erfolgt
durch DHL oder GLS oder UPS. shirtpeople gibt die
erforderlichen Informationen zur Auslieferung DHL oder GLS
oder UPS weiter.
3.3
Teillieferungen sind zulässig, soweit
sie dem Kunden zumutbar sind.
3.4
Alle in den Angeboten angeführten
Preise sind Bruttopreise, die sämtliche Preisbestandteile
beinhalten – einschließlich aller Steuern, insbesondere der
gesetzlichen Umsatzsteuer.
Alle Preise gelten – wenn nicht etwas
anderes ausdrücklich vereinbart ist – ohne Verpackung,
Fracht, Porto und Versicherung. Shirtpeople erhebt daher
beim Kunden auf alle Waren in Abhängigkeit von der
Lieferadresse und der Warengröße zusätzliche Liefer- und
Versandkosten, auf deren Höhe im Zusammenhang mit dem
jeweiligen Angebot hingewiesen wird.
Verlangt der Kunde ausdrücklich eine
(Transport-) Versicherung oder ist eine solche aufgrund der
weiteren Vertragsbedingungen vorgesehen, ist shirtpeople
berechtigt, die dadurch bedingten Mehrkosten dem Kunden
gesondert in Rechnung zu stellen.
3.5
Erwirbt der Kunde im Rahmen
unterschiedlicher Verträge mehrere Artikel von shirtpeople,
so erfolgt, wenn möglich, eine Gesamtlieferung zum Zwecke
der (Fracht-) Kostenoptimierung.
3.6
Bei einem Unternehmer geht die Gefahr
des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung der verkauften Sache mit der Übergabe an
diesen selbst oder eine empfangsberechtigte Person, beim
Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an eine
geeignete Transportperson über.
Bei Verbrauchern geht die Gefahr des
zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung
der verkauften Sache stets mit der Übergabe der Ware an den
Verbraucher auf diesen über.
Der Übergabe steht es gleich, wenn der
Kunde in den Verzug der Annahme gerät.
4. Zahlungsbedingungen und Verzug
4.1
Lieferungen gegenüber Unternehmern
erfolgen ausschließlich gegen Vorkasse. Hierzu tritt
shirtpeople binnen zwölf Stunden nach Vertragsschluss mit
dem Kunden in Verbindung und teilt die Bankverbindung mit
dem in der Überweisung zu nennenden Verwendungszweck mit.
Da wir unsere eigenen erheblichen
Aufwendungen vor Beginn der vertraglichen Leistung und der
Auslieferung der gekauften Ware absichern müssen, machen wir
gegenüber Verbrauchern bis zum Zeitpunkt der vollständigen
Kaufpreiszahlung unser Zurückbehaltungs- und
Leistungsverweigerungsrecht geltend. Die sich aus dem
Vertrag ergebenden Verpflichtungen sind Zug um Zug zu
erfüllen. Wir werden daher die gekaufte Ware sofort nach
Bezahlung derselben oder – soweit nicht ausdrücklich
ausgeschlossen – bei Bezahlung bei Übergabe am Ort des
Käufers ausliefern. Binnen zwölf Stunden nach
Vertragsschluss tritt shirtpeople in vorgenannter Weise an
den Verbraucher heran und teilt die Bankverbindung sowie den
in der Überweisung zu nennenden Verwendungszweck mit.
4.2
Der Kunde verpflichtet sich, alle
Beträge spätestens 30 Tage nach Erhalt der
Zahlungsaufforderung zu zahlen; maßgeblich ist der Eingang
des Betrages bei shirtpeople. Nach einer Frist von 30 Tagen
nach Kauf der Ware behält sich shirtpeople vor, einseitig
vom Kaufvertrag zurückzutreten und die Ware danach abermals
zum Verkauf anzubieten.
4.3
Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung
nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt
oder durch shirtpeople anerkannt wurden oder wenn seine
Gegenansprüche zwar von shirtpeople bestritten wurden, aber
bereits entscheidungsreif sind. Der Kunde kann ein
Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch
auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
5. Eigentumsvorbehalt
Bei Verbrauchern behält sich der
Verkäufer das Eigentum an verkauften Sachen (Vorbehaltsware)
bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises, bei
Unternehmern bis zur vollständigen Begleichung aller
Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Wir
verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf
Verlangen freizugeben, sofern der Wert die zu sichernde
Forderung um mehr als 20 Prozent übersteigt.
7. Gewährleistung und Garantie
Die Gewährleistungs- und
Garantiebedingungen richten sich nach folgenden
Bestimmungen:
7.1 Anspruch auf Nacherfüllung
Ist die verkaufte Sache mangelhaft, so
haben Verbraucher zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung
durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch
Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung)
erfolgen soll. Shirtpeople kann die vom Käufer gewählte Art
der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit
unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art
der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den
Verbraucher bleibt.
Bei Unternehmern leistet shirtpeople
für Mängel der Ware zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch
Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Der Kunde ist nicht berechtigt, einen
vorliegenden Mangel unmittelbar selbst zu beseitigen oder
durch Dritte beseitigen zu lassen (Selbstvornahme); etwaig
dafür angefallene Aufwendungen werden dem Kunden nicht
erstattet.
7.2 Sonstige Gewährleistungsansprüche
Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen,
kann der Kunde nach seiner Wahl entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften die Vergütung herabsetzen
(Minderung), den Vertrag rückgängig machen (Rücktritt),
Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen
verlangen. Wählt der Kunde Schadensersatz, gelten die
Haftungsregelungen nach Ziffer 8 dieser AGB.
7.3 Gewährleistungsfristen
Bei gebrauchten Sachen beträgt die
Verjährungsfrist für die Mängelansprüche des Kunden ein Jahr
ab deren Ablieferung vorbehaltlich des Ausschlusses von
Mängelansprüchen nach Ziff. 7.4. dieser AGB. Bei neuen
Sachen beträgt die Verjährungsfrist für Verbraucher zwei
Jahre und für Unternehmer ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
Diese Verjährungserleichterungen gelten
nicht, soweit shirtpeople nach Ziffern 8.1/8.2 dieser AGB
uneingeschränkt haftet. Die aufgeführten Verjährungsfristen
gelten zudem nicht, soweit es sich bei dem Kaufgegenstand um
eine Sache handelt, die entsprechend ihrer üblichen
Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wird und dessen
Mangelhaftigkeit verursacht oder soweit es um das dingliche
Recht eines Dritten geht, aufgrund dessen die Herausgabe des
Liefergegenstandes verlangt werden kann.
7.4 Ausschluss der Gewährleistung bei
Gebrauchtwaren
Gebrauchte Sachen können
Gebrauchsspuren aufweisen; diese stellen grundsätzlich
keinen Mangel dar. Darüber hinaus sind gegenüber
Unternehmern beim Verkauf gebrauchter Sachen die Ansprüche
wegen Mängeln – gleich aus welchem Rechtsgrund und gleich
wann die Mängel entstanden sind – ausgeschlossen.
Der Gewährleistungsausschluss gilt
jedoch nicht, soweit shirtpeople nach Ziffern 8.1/8.2 dieser
AGB uneingeschränkt haftet, der Liefergegenstand eine Sache
ist, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für
ein Bauwerk verwendet wird und dessen Mangelhaftigkeit
verursacht oder soweit es um das dingliche Recht eines
Dritten geht, aufgrund dessen die Herausgabe des
Liefergegenstandes verlangt werden kann.
7.5 Mängelanzeigepflicht
Unternehmer sind nach § 377 HGB
verpflichtet, von shirtpeople gelieferte Ware unverzüglich
nach der Ablieferung zu untersuchen und, wenn sich ein
Mangel zeigt, shirtpeople unverzüglich hierüber Anzeige zu
machen; unterlässt der Unternehmer die Anzeige, so gilt die
Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen
Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar
war. Zeigt sich später ein Mangel, so muß die Anzeige
unverzüglich nach der Entdeckung erfolgen, andernfalls gilt
die Ware als in Ansehung des Mangels als genehmigt. Zur
Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der
Mängelanzeige.
Verbraucher haben offensichtliche
Mängel innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen nach
Lieferung gegenüber shirtpeople anzuzeigen
(Ausschlussfrist). Unterlässt der Verbraucher diese
Mängelanzeige, so kann er in Ansehung des gekauften Artikels
keine Gewährleistungsansprüche mehr geltend machen. Die
rechtzeitige Absendung der Anzeige an shirtpeople genügt zur
Fristwahrung. Offensichtlich ist ein Mangel immer dann, wenn
er so offen zutage liegt, dass er auch dem
nichtfachmännischen Durchschnittskunden ohne besondere
Aufmerksamkeit auffällt.
7.6 Transportschäden
Transportschäden sind vom Kunden
gegenüber shirtpeople unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde
hat dem Transportunternehmen einen Verlust oder eine
Beschädigung der gelieferten Ware unmittelbar bei
Ablieferung anzuzeigen, soweit dies äußerlich erkennbar ist.
8. Haftung
8.1
Shirtpeople haftet nach den
gesetzlichen Vorschriften uneingeschränkt für Schäden aus
positiver Forderungsverletzung, aus Verletzung von Pflichten
bei den Vertragsverhandlungen und aus unerlaubter Handlung
bei Personenschäden, die auf einer vorsätzlichen oder
fahrlässigen Pflichtverletzung von ihm, seiner gesetzlichen
Vertreter oder seinen Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen
beruhen.
8.2
Shirtpeople haftet auch für sonstige
Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung von ihm, seiner gesetzlichen Vertreter
oder Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen beruhen.
8.3
Für Schäden, die durch einfache
Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet shirtpeople nur,
soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher
Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die
Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist
(Kardinalpflichten).
8.4
Die Haftung für Sachschäden ist auf
250.000,00 EUR je Schadensereignis und auf 500.000,00 EUR
insgesamt beschränkt. Die Haftung für Vermögensschäden
ist ausgeschlossen.
8.5
Die Haftungsbeschränkung nach Ziffer
8.4 gilt nicht, soweit bei Schäden an privat genutzten
Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des
Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit oder der Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten oder des Fehlens
zugesicherter Eigenschaften für vertragstypisch
vorhersehbare Schäden zwingend gehaftet wird.
9. Schlussbestimmungen
9.1
Für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag
oder aus einer Vertragsanbahnung gilt ausschließlich das
Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt
diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz
durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem
der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen
wird.
Die Bestimmungen des Übereinkommens der
Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen
Warenkauf (UN-Kaufrecht) finden keine Anwendung.
9.2
Erfüllungsort für alle vertraglichen
und gesetzlichen Ansprüche ist, soweit nicht etwas anderes
bestimmt ist oder zwingende gesetzliche Vorschriften
entgegenstehen, der Geschäftssitz von shirtpeople.
9.3
Ist der Kunde Kaufmann, juristische
Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für
alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von
shirtpeople. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen
allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz
oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt sind. Wahlweise ist shirtpeople auch befugt,
das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand
anzurufen.
9.4
Sollten einzelne Bestimmungen des
Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder
teilweise unwirksam sein oder werden oder die Vereinbarungen
eine Lücke aufweisen, so wird hierdurch die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Ganz oder teilweise unwirksame
Bestimmungen sind durch eine wirksame Regelung zu ersetzen,
die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die
Vertragspartner gewollt haben oder aber gewollt haben
würden.
Stand der AGB: 12.06.2007